Ratsherren

Das Spiel der Ratsherren der Basilea

Ein Basler Ratsherr (RH) ist ein von der Sassenschaft der Basilea in Anerkennung seiner Verdienste um unser Reych auserwählter elitärer Ritter eines befreundeten Reiches und damit keineswegs zum Nichtstun verpflichtet.

Kennzeichen der Ratsherrenwürde ist der Ratsherrenzopf. Dessen Länge, Tragart und Grad der Vergilbung ist von keiner hierarchischen Bedeutung.

Die RH treffen sich ein mal pro Winterung in der Basilea zu einer besonderen Sippung die unter dem Namen „Sitzung der Basler Ratsherren“ einberufen wird und auch so in der Sippungsfolge erscheint.

Das Erscheinen der RH zu diesen Anlässen ist RH-Pflicht.

Die RH-Würde ist weder vererb- noch delegierbar und darf auch nicht an den Meistbietenden veräussert werden.

An jedem Sitzungsabend wird von den anwesenden Knappen, Junkern und Rittern ein neuer Burgermeister gewählt.

Die RH, die mit einer Wahl zum Burgermeister spekulieren, sind gehalten, geeignete Lobbyarbeit zu betreiben und ihr eigenes Fussvolk mitzubringen.

Der Burgermeister kann für seine Taten während der Sitzung zur Rechenschaft gezogen werden, er ist aber nur seinen RH gegenüber verantwortlich. Misstrauensanträge seitens der Bürgerschaft sind während der Sitzung einzubringen. Die Abwahl des Burgermeisters erfolgt durch einfaches Mehr der anwesenden Ratsherren. Scheitert der Mistrauensantrag verfallen die anwesenden Ratsherren einer Pön von einem Rosenobel.

Ratsherren können wegen Bestechung, Unfähigkeit, mangelnder Wachsamkeit oder ungebührlichem Verhalten von Bürgern denunziert werden wobei der Burgermeister über ein weiteres Vorgehen weise entscheidet.

Der Burgermeister kann Bürger, die er für befähigt hält, für die Dauer der Ratsher mit einem ministerialen Ratsambt betrauen, ist aber verp die damit verbundene Aufgabe zu umschreiben, diese aus eigenem Fundus entsprechend zu entlöhnen und entsprechend zu belobigen.

Sind seitens der RH oder des Burgermeisters Stiftungen – sei es in flüssiger oder fester Form – ins Auge gefasst, so mögen sich diese keinen Zwang antun.


Der ambtierende Burgermeister und sein Stellvertreter, der stillstehende Burgermeister,  werden mit „Hochgeachteter Burgermeister“ angesprochen.
Der Burgermeister trägt während seiner Funktion und als Zeichen seiner Würde die RH-Kette mit dem Spiegel und die weisse Halskrause.
Der Burgermeister kann Orden und Ahnen seines eigenen Reyches jederzeit verleihen, so er dazu befugt ist. Über die Ahnen der Basilea darf er nur sparsam verfügen, ohne sich selbst zu bereichern – eingedenk des Basler Wahlspruchs: „Me git nyt!“

Um dem unglaubhaft wirkenden Entschuldigungsgrund „Sippungsfolge nicht gelesen“ entgegenzuwirken, wird jeder RH zur RH-Sitzung vom Schreiber persönlich und rechtzeitig geladen, wobei eventuell zur Beratung anstehenden Themen bekanntgegeben werden.

Die Bürger-Opposition hat während der RH-Sitzung darauf zu achten, dass der Basilea kein Leid geschehe und kein Unglück widerfahre und sie vom Burgermeister und dessen RH-Gefolge nicht ausgeplündert wird.

Alle RH und Bürger können sich jederzeit direkt zu Wort melden, Jk und Kn über den Gestrengen.

Alle Einnahmen und Sitzungsgelder fallen dem Reychsschatz anheim.


Empfehlung für den Sitzungsverlauf

1. Sippungsteil (durch den fung. O. der Basilea)
– gestrafft aber mit Einritt, keine Einläufe, kein Protokoll der vergangenen Sippung.
– Der fung. O. ruft die anwesenden Ratsherren vor den Thron und führt die Wahl des ambtierenden Burgermeisters (aBM) durch. Ihm gebührt der erste Wahlvorschlag. Die Reychsopposition ist anzuhören.
– Die anwesenden Sassen, egal welchen Standes und Reyches, wählen den aBM mit einfachem Mehr.
– Das Reych erhebt sich und der fung. O. erklärt den RH ……………. als aBM gewählt.
Der fung O. bittet ihn zu sich auf den Thron, übergibt ihm das Reychsszepter und die Funktion.
Der aBM ernennt seine Ratsambtsvorsteher aus dem Kreise der anwesenden RH und ermahnt sie, ihr Ambt in der Sitzung aufmerksam zu verwalten.
Folgende Ratsämbter sind vorschlagsmässig möglich und werden für jede Sitzung neu vergeben:
deutsche Sprache
Sitzungsniveau
Kunst und Humor
Verteidigung und Innere Sicherheit
Mammon
Astrologie, Wahrsagerei und Wortklauberei
Bildung und Erziehung
Anliegen der Bürgerschaft
Justiz und Vollzug
Moral, Benehmen und Tragart von Zopf und Halskrause
Einhaltung der Spielregeln (SpuC)
(Der aBM kann auch ein neues Ratsambt seiner Wahl einsetzen)
Dann verkündet er aBM eine Schmuspause. Tamtam
In der Schmuspause:
– werden an die Ratherren die Halskrausen verteilt, die am Schluss der Sitzung wieder eingezogen werden,
– orientiert sich der aBM, arrangiert sein Gefolge, gibt Weisung an die Ministerien und stellt die Weichen für seinen Erfolg.


2. Sippungsteil (Ratsherrensitzung)
– der aBM vorerst alleine auf dem Thron,
 der Ratsschreiber am M-Pult,
 der Kantzelar am K-Pult
– die Ratsherren sitzen an der Rittertafel ihrer Wahl.
– Tamtam
– von da weg, leitet der aBM die Sitzung bis zum Schlusstamtam machtvollkommen, erfolgsverwöhnt und  nach eigenem Dafürhalten.
– aBM beruft (so er es will) einen Ratsherrn seiner Wahl zu seinem Stellvertreter (stillstehender Burgermeister) der zu seiner Linken auf den Thron Platz nimmt. Dieser RH steht ebenfalls einem Ministerium vor und nimmt dessen Interessen wahr.
– aBM bittet den Pedell (WAM) zu seiner Rechten auf den Thron.
– aBM lässt Ratsglocke läuten und erklärt die Sitzung für eröffnet. (Eventuell kurze Ansprache oder Fechsung oder beides oder garnichts). Jedenfalls stellt er sich entsprechend vor, mahnt die Ratsherren in ihrer Funktion als Minister sowie alle anderen Bürger (Sassen) zu Gehorsam und Gefolgschaft.
– Der aBM verlangt die Verkündung des letzten Sitzungsberichtes und eröffnet die Diskussion darüber.
Der aBM führt die Sitzung als Persiflage zur alten Ratsherrenzeit wobei er seine Ministerien anhält, zum jeweils Gesagten Stellung zu nehmen, gleiches gilt auch für die Beurteilung von Fechsungen.
Der aBM kann, mit Vorteil gegen Schluss der Sitzung, bis zu 3 Titul verleihen und den WAM anweisen, diese bis zur nächsten Sitzung bereitzuhalten. Diese werden auf besonders gestalteten Urkunden im Namen der Basilea verliehen.

NEU:  Urkunden

– Der aBM kann keine Basilea Orden verleihen und auch keine neuen Ratsherren ernennen.
– Sitzungschluss = Sippungsschluss mit Läuten der Ratsglocke, Schlusslied und Tamtam



Historischer Anhang
zum Ratsherren Vademecum

Damit sich die Ratsherren der Inclyta Basilea ein Bild der Zuständigkeit eines Ratsherren vergangener Zeiten machen können (Ratsaera a.D.1529-1798), haben wir nachstehend einige Angaben gemacht welche keinen Anspruch auf historische Vollständigkeit erheben, sich jedoch an tatsächlichen Gegebenheiten orientieren und zum Zwecke der Belebung und Motivierung einer Ratsherrensitzung gedacht sind.

So wurden seinerzeit z. B. folgende Ämbter bestellt:
Ausrufer (Ceremonienmeister)
Brunnmeister
Büttel (Bote und persönlicher Beauftragter der Burgermeister)
Irtenmeister (sorgt für das leibliche Wohl und die Gastfreundschaft)
Konservator (Archivar)
Obristen (obliegt die Stadverteidigung und die Wahrung des Burgfriedens. Sie sind Kläger bei Gerichtsverhandlungen)
Säckelmeister (verwaltet das Ratsvermögen, fordert Pön ein und mehrt den Ratschatz)
Scharfrichter
Schreiber (versendet Ladungen und verfasst Protokolle
Schultheissen (stellen die Gerichtsbarkeit, fällen die Urteile und bestimmen das Strafmass)
Stadttambour
Stubenknecht (Burgwart)

Befugnisse der Gerichtsbarkeit
– Bestrafung von Übeltäter, z. B:
Zu niederen Diensten verpflichten
Degradieren     An den Pranger stellen
Aus der Stadt jagen    In den Kerker werfen
Ohrenschlitzen     Auf´s Rad flechten
Federn   Pfählen   Schleifen
– Torwache bestellen
– Aufheben der Leibeigenschaft
– Begnadigungen
– Behandlung von Asylbegehren


Befugnisse des Rates:
– Initiativrecht (Behandlung von Begehren welche von den Bürgern eingebracht werden)
– Erstellen von Meisterbriefen auf Antrag der Zunftmeister
– Bestätigung der Zunftmeister
– Entlassungen aus den Ämtern
– Erhöhung des gemeinen Volkes in den Bürgerstand
– Behandlung sämtlicher Finanz und Sachgeschäfte